Überstunden: Prinzip

Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die gesetzliche Arbeitszeit von 35 Stunden (oder die als gleichwertig angesehene Zeit) eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen.

Überstunden führen zu einer Gehaltserhöhung. Diese Erhöhung ist in einer Unternehmensvereinbarung oder, falls dies nicht der Fall ist, in der Zweigniederlassungsvereinbarung vorgesehen. Die Unternehmensvereinbarung hat Vorrang vor der Branchenvereinbarung. Die Aufschlagsraten dürfen nicht weniger als 10% betragen.

In Ermangelung einer vertraglichen Bestimmung führen Überstunden zu einer Gehaltserhöhung von:

25% für die ersten 8 Überstunden; 50% für die folgenden Stunden. Überstunden: Sie führen nicht nur zu Prämienzahlungen

Überstunden begründen das Recht auf eine Gehaltserhöhung oder gegebenenfalls auf eine gleichwertige Ausgleichsruhe (Arbeitsgesetzbuch, Art. L. 3121-28).

In der Gehaltsabrechnung wird die Anzahl der Arbeitsstunden angegeben, auf die sich das Gehalt bezieht. Wenn der Arbeitnehmer Überstunden leistet, müssen Sie auf seiner Gehaltsabrechnung die zum normalen Satz gezahlten Stunden und diejenigen unterscheiden, die eine Erhöhung der Überstunden beinhalten (Arbeitsgesetzbuch, Art. R. 3243-1).

Die Prämienzahlung nicht